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Familienförderung in Nabburg

Nabburg ist eine familienfreundliche Stadt. Neben dem Baukindergeld und der "Storchenprämie" wurde vom Stadtrat Nabburg eine Familienbeauftragte bestellt. Viele Angebote in der Stadt, neben Sportvereinen, Kindergärten mit Krippen, Spielplätzen, Schulen bieten den Familien außergewöhnliche Entfaltungsmöglichkeiten. Die Stadt Nabburg möchte ihren Status als familienfreundliche Kommune weiter stärken.
Bitte hier unbedingt die jeweiligen Einreichfristen für die Anträge (siehe Richtlinien) beachten!

Förderung von Wohneigentum (Baukindergeld)

Zur Förderung von Wohneigentum gibt es einen Zuschuss je Kind. Dieses "Baukindergeld" beträgt für Anträge, die vor dem 1.4.2022 eingehen:

  • bei Erwerb oder Übertragung eines unbebauten Grundstückes max. 2.000 Euro,
  • bei Erwerb oder Übertragung eines bebauten Grundstückes bzw. einer Eigentumswohnung innerhalb der Sanierungsgebiete bis zu max. 4.000 Euro, im übrigen Stadtgebiet auch bis zu max. 2.000 Euro.

Zur Förderung von Wohneigentum gibt es einen Zuschuss je Kind. Dieses "Baukindergeld" beträgt für Anträge, die nach dem 1.4.2022 eingehen:

  • bei Erwerb oder Übertragung eines unbebauten Grundstückes max. 1.000 Euro,
  • bei Erwerb oder Übertragung eines bebauten Grundstückes bzw. einer Eigentumswohnung innerhalb der Sanierungsgebiete bis zu max. 2.000 Euro, im übrigen Stadtgebiet auch bis zu max. 1.000 Euro.

Die konkrete Fördersumme wird jeweils am Jahresende ermittelt und hängt auch von der Anzahl der eingereichten Anträge ab.

Die Förderung erhalten Käufer für v. g. Transaktionen für Kinder bis einschließlich zehn Jahren, die zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung zum Haushalt des Käufers gehören oder innerhalb von fünf Jahren hinzu geboren werden. Die Förderung gilt auch für die Übertragung eines unbebauten Grundstückes von den Eltern oder Großeltern. Das erworbene bzw. übertragene unbebaute Grundstück muss innerhalb von vier Jahren nach der Beurkundung des Kaufvertrages bzw. der Übertragung mit einem Wohngebäude bebaut und mit einem Kind als Hauptwohnsitz bezogen werden. Außerdem muss das Wohngebäude ab Bezug mindestens zehn Jahre vom Erwerber als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Einreichfristen*!

Die vom Stadtrat beschlossene "Richtlinie der Stadt Nabburg zur Familienförderung (Förderung von Wohneigentum und Begrüßungsgeld für Neugeborene)" enthält neben den o. a. Regelungen für die Familienförderung auch Aussagen, dass das Geld bei Nichteinhaltung der Vorgaben wieder zurückzuzahlen ist.

Die Auszahlung erfolgt auf Antrag bei der Stadt Nabburg und kann frühestens mit Bezug des Wohngebäudes gestellt werden.

Die entsprechenden Formulare finden Sie unter Bürgerservice:

*Der Antrag ist spätestens 1 Jahr ab Einzug für vorhandene Kinder mit Anspruch auf Förderung (=zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung nicht älter als 10 Jahre) zu stellen. Für die innerhalb einer Frist von 5 Jahren ab Beurkundung hinzu geborenen bzw. adoptierten Kinder ist der Antrag jeweils spätestens 1 Jahr ab Geburt/Adoption des jeweiligen Kindes zu stellen.



Begrüßungsgeschenk für Neugeborene (Storchenprämie)

Neugeborene erhalten ein einmaliges Begrüßungsgeschenk durch die Stadt Nabburg in Form von 4 Stück „Nabburg Zehner“ (= 40 Euro Einkaufsgutschein) sowie zusätzlich ein Plüschtier.

Die Daten der Neugeborenen werden aus dem Einwohner-Bestand ermittelt – eine Beantragung dieses Begrüßungsgeschenks ist daher künftig nicht mehr erforderlich. Hiermit weisen wir alle Eltern darauf hin, dass Sie der Nutzung dieser Einwohner-Daten widersprechen können.

Der Bürgermeister legt in Eigenverantwortung fest, in welchem Rhythmus und auf welche Art und Weise das Begrüßungsgeschenk übergeben wird.

Unsere Richtlinien dazu finden Sie hier unter Familienförderung.