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Änderung bei Bauanträgen

Das Landratsamt Schwandorf hat allen Gemeinden am 24.01.2023 mitgeteilt, dass ab dem 01.02.2023 die Bauantragsbearbeitung digitalisiert wird.

 

Das heißt, dass ab diesem Stichtag grundsätzlich alle Bauanträge und Abgrabungsanträge, sowohl in Papierform, als auch digital, ohne vorherige Bearbeitung durch die Gemeinde von den Antragstellern direkt beim Landratsamt in Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf eingereicht werden müssen.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren, isolierte Ausnahmen oder isolierte Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes bzw. einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Für Rückfragen zum Verfahrensstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt Schwandorf (Tel. 09431/471-0).
Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.