Die Unterscheidung ist fein, aber folgenschwer. Für die Öffnung von Sportanlagen schreibt die Corona-Schutzverordnung in ihrer gültigen Fassung unter anderem vor, dass geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie zur Gewährleistung eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen sicherzustellen sind, teilt die Stadt mit. Dies sei bei Bolzplätzen, bei denen keine Aufsicht vorhanden ist, nicht möglich. Die Stadt sieht sich mit dieser Einschätzung in guter Gesellschaft.
Offen oder gesperrt? Unterschiedliche Einschätzungen: „Unsere Einschätzung deckt sich mit den Vorgaben welche klarstellen, dass Bolzplätze Sportanlagen sind, auf denen nur kontaktfreier Sport ausgeübt werden darf. Sollten sich aber neue Erkenntnisse ergeben bzw. der Gesetzgeber weitere Lockerungen ankündigen, werden wir sofort reagieren und die Plätze wieder öffnen", sagt Ordnungsamtsleiter Reinhard Schlosser.