Die Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung können Sie hier einsehen: Tagesordnung
Die Verbandsversammlung oder deren Ausschüsse beschließen in Sitzungen. Der Zweckverbandsvorsitzende beruft die Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. In der Download-Datei ist die öffentliche Tagesordnung aus der Sitzungsladung ersichtlich.
Hinweis:
Die Möglichkeit zum Download der Sitzungsladung ist nicht Bestandteil des vorgeschriebenen Verfahrens zur Einberufung einer Verbandsversammlungs- oder Ausschußsitzung. Die Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Maßgebend für die Bekanntmachung der öffentlichen Tagesordnungen sind ausschließlich die in den jeweiligen Geschäftsordnungen der in der Verbandsversammlung vertretenen Körperschaften festgelegten Bekanntmachungsarten (ortsübliche Bekanntmachung lt. Gechäftsordnung).
(jf)