Die Unterstützung gliedert sich in folgende Bereiche auf:
Sportförderung:
für den lfd. Betrieb: jährlich 3 Euro pro Kind bzw. Jugendlicher
für Investitionen: 10 % der zuwendungsfähigen Kosten (siehe Richtlinien und Antrag)
Vereinsförderung:
für den lfd. Betrieb: Ist bei Bedarf vom Verein in einem formlosen Antrag an die Stadt zu beantragen
für Investitionen: 10 % der zuwendungsfähigen Kosten (siehe Richtlinien und Antrag)