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Amtliche Bekanntmachungen

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband Freizeit- und Erholungszentrum Perschen (Entschädigungssatzung)

Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Freizeit- und Erholungszentrum Perschen hat in ihrer Sitzung am 01.09.2026 den Erlass der „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband Freizeit- und Erholungszentrum Perschen (Entschädigungssatzung)“  beschlossen.

Die Entschädigungssatzung tritt am 02.09.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung vom 07.07.2020 außer Kraft.

Die o. g. Satzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 31/2026 vom 18.09.2026 amtlich bekanntgemacht.

Des Weiteren liegt genannte Satzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg, Oberer Markt 16, 92507 Nabburg, Ebene 6, Zimmer 6.4, zur Einsicht auf.

Nabburg, den 23.09.2026

gez.
Florian Reger
Stellv. Zweckverbandsvorsitzender

 

Download:
Bekanntmachungstext (PDF-Format)
Entschädigungssatzung (PDF-Format)
Amtsblatt Nr. 31/2026 vom 18.09.2026 (Link)



Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Zweckverbandes Freizeit- und Erholungszentrum Perschen (Kostensatzung)

Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Freizeit- und Erholungszentrum Perschen hat in ihrer Sitzung am 01.09.2026 den Neurlass der „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Zweckverbandes Freizeit- und Erholungszentrum Perschen (Kostensatzung)“  beschlossen.

Die Kostensatzung tritt am 07.09.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18.06.1998, geändert mit Satzung vom 06.06.2001, außer Kraft.

Die o. g. Satzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 31/2026 vom 18.09.2026 amtlich bekanntgemacht.

Des Weiteren liegt genannte Satzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg, Oberer Markt 16, 92507 Nabburg, Ebene 6, Zimmer 6.4, zur Einsicht auf.

Nabburg, den 23.09.2026

gez.
Florian Reger
Stellv. Zweckverbandsvorsitzender

 

Download:
Bekanntmachungstext (PDF-Format)
Kostensatzung (PDF-Format)
Amtsblatt Nr. 31/2026 vom 18.09.2026 (Link)



"Sondergebiet Energie", Diendorf Flur-Nr. 1847 - 16. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung

der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan der Stadt Nabburg im Bereich des „Sondergebietes Energie“,Flur-Nr. 1847 der Gemarkung Diendorf
 

Der Stadtrat Nabburg hat in seiner Sitzung am 07.07.2026 die 16. Änderung des Flächennutzungs­plans festgestellt.

Mit Bescheid vom 07.08.2026, Aktenzeichen 6100-2025/008058, hat das Landratsamt Schwan­dorf die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nabburg für das „Sondergebiet Ener­gie“, Flur-Nr. 1847 der Gmkg. Diendorf genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Gel­tungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist auf beiliegenden Lageplan ersichtlich.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Er­klärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglich­keiten gewählt wurde, in der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg, Oberer Markt 16, 92507 Nabburg, Zimmer 6.4, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen werden auf der Homepage der Stadt Nabburg (www.nabburg.de) veröffentlicht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor­schriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hin­gewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver­fahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 16. Änderung des Flächennutzungs­planes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Nabburg, den 10.09.2026

Stadt Nabburg
gez.
Frank Zeitler
Erster Bürgermeister

Download:
Bekanntmachungstext (PDF-Format)
16. Flächennutzungsplanänderung "Sondergebiet Energie" Diendorf, Fl.Nr. 1847 - Plan (PDF-Format)
16. Flächennutzungsplanänderung "Sondergebiet Energie" Diendorf, Fl.Nr. 1847 - Begründung, Umweltbericht (PDF-Format)
16. Flächennutzungsplanänderung "Sondergebiet Energie" Diendorf, Fl.Nr. 1847 - Abwägungsbeschlüsse (PDF-Format)
16. Flächennutzungsplanänderung "Sondergebiet Energie" Diendorf, Fl.Nr. 1847 - Feststellungsbeschluss (PDF-Format)
16. Flächennutzungsplanänderung "Sondergebiet Energie" Diendorf, Fl.Nr. 1847 - Zusammenfassende Erklärung (PDF-Format)

HInweis:
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt durch Niederlegung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Bekanntgabe der Niederlegung mittels Aushang an der Amtstafel und digitale Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Nabburg (§ 34 Abs. 1, 2 der Geschäftsordnung).
Die Bekanntmachung wurde an der Amtstafel ausgehängt und online bekannt gemacht am: 11.09.2026
Die Bekanntmachung wurde von der Amtstafel abgenommen und online wieder gelöscht am: 01.10.2026

Die Flächennutzungsplanänderung ist somit am 11.09.2026 wirksam geworden.

 



"Sondergebiet Energie", Diendorf Flur-Nr. 1847 - Bebauungsplan

Bekanntmachung

des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan der Stadt Nabburg im Bereich des „Sondergebietes Energie“, Flur-Nr. 1847 der Gemarkung Diendorf
 

Der Stadtrat Nabburg hat mit Beschluss vom 07.07.2026 den Bebauungsplan für das Gebiet „Sondergebiet Energie“, Flur-Nr. 1847 der Gemarkung Diendorf als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglich­keiten gewählt wurde, in der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg, Oberer Markt 16, 92507 Nabburg, Zimmer 6.4, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen werden auf der Homepage der Stadt Nabburg (www.nabburg.de) veröffentlicht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor­schriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hin­gewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver­fahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans mit integrierten Grünordnung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Nabburg, den 10.09.2026

Stadt Nabburg
gez.
Frank Zeitler
Erster Bürgermeister

Download:
Bekanntmachungstext (PDF-Format)
Bebauungsplan "Sondergebiet Energie" Diendorf, Fl.Nr. 1847 - Plan mit Festsetzungen (PDF-Format)
Bebauungsplan "Sondergebiet Energie" Diendorf, Fl.Nr. 1847 - Begründung, Umweltbericht (PDF-Format)
Bebauungsplan "Sondergebiet Energie" Diendorf, Fl.Nr. 1847 - Abwägungsbeschlüsse (PDF-Format)
Bebauungsplan "Sondergebiet Energie" Diendorf, Fl.Nr. 1847 - Satzungsbeschluss (PDF-Format)
Bebauungsplan "Sondergebiet Energie" Diendorf, Fl.Nr. 1847 - Zusammenfassende Erklärung (PDF-Format)

HInweis:
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt durch Niederlegung des Bebauungsplans sowie Bekanntgabe der Niederlegung mittels Aushang an der Amtstafel und digitale Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Nabburg (§ 34 Abs. 1, 2 der Geschäftsordnung).
Die Bekanntmachung wurde an der Amtstafel ausgehängt und online bekannt gemacht am: 11.09.2026
Die Bekanntmachung wurde von der Amtstafel abgenommen und online wieder gelöscht am: 01.10.2026

Der Bebauungsplan ist somit am 11.09.2026 wirksam geworden.



Verkauf des Anwesens "Obertor 9" in Nabburg

Bekanntmachung

Die Stadt Nabburg beabsichtigt, das städtische Anwesen „Obertor 9" in Nabburg zu veräußern.

Kaufpreisangebote sind bis spätestens 02.10.2026 um 10:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Nabburg, Oberer Markt 16, 92507 Nabburg, abzugeben. Auf dem Umschlag ist deutlich sichtbar der Vermerk „Angebot für den Erwerb des Anwesens Obertor 9" anzubringen.

Die endgültige Entscheidung über den Verkauf des Anwesens behält sich der Stadtrat Nabburg vor. Die Entscheidung wird hierbei nach Möglichkeit in der Sitzung nach dem v. g. Abgabetermin erfolgen, und zwar in nichtöffentlicher Sitzung.

Eine Vergabeentscheidung erfolgt nach verschiedenen Gewichtungskriterien.

Nähere Informationen zur Lage, Grundstücksgröße, Nutzung, Verkehrswert, Ansprechpartner usw. entnehmen Sie bitte dem nebenstehend dargestellten Dokument (durch anklicken) oder der nachfolgend zum Download bereitgestellten Bekanntmachung.

Download:
Bekanntmachung zur beabsichtigten Veräußerung des Anwesens "Obertor 9" (PDF-Dokument)



Sitzung des Stadtrats Nabburg am Dienstag, den 15.09.26 - Bekanntmachung der Tagesordnung

Am Dienstag, 15.09.2026, um 18:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses, Oberer Markt 16, 92507 Nabburg, die Sitzung des Stadtrates statt.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem nebenstehend dargestellten Dokument (durch anklicken) oder der nachfolgend zum Download bereitgestellten Bekanntmachung.

Download:

Tagesordnung der Stadtratssitzung am 15.09.26



Haushalt des Schulverbandes Nabburg

Der Schulverband Nabburg hat aufgrund der Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 40 ff. KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Haushaltssatzung für den Schulverband Nabburg erlassen.

Den Inhalt entnehmen Sie bitte dem nachfolgend zum Download bereitgestellten Dokument.

 

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