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Die Stadt Nabburg gewährt – unter bestimmten Voraussetzungen – Zuschüsse (an Jugendgruppen der Stadt Nabburg bzw. Jugendgruppen aus anderen Gemeinden für Teilnehmer aus der Stadt Nabburg) zum Zwecke der Unterstützung der örtlichen Jugendarbeit.

Der Stadtrat Nabburg hat mit Beschluss Nr. 4 vom 19.01.2021 eine Neufassung der Zuschussrichtlinien zur Förderung der örtlichen Jugendarbeit in der Stadt Nabburg gem. Art. 30 AGSG beschlossen. Diese Richtlinien gelten ab 01.02.2021.

Die Anträge sind bis spätestens 15.10. des jeweiligen Jahres beim Kreisjugendring Schwandorf mit den entsprechenden Anlagen (Belege, Teilnehmerliste etc.) einzureichen.


Hier finden Sie die Richtlinien und Anträge:

Richtlinien örtliche Jugendförderung Stadt Nabburg, gültig ab 01.02.2021

Förderkategorien der Stadt Nabburg

Zuschussantrag für Maßnahmen der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Nabburg

Informationen zur Förderung überörtlicher Bildungs- und Freizeitmaßnahmen

Antragsformular Anschaffungen Jugendarbeit