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Ortsrecht

Die Stadt Nabburg hat in Ihrem Gemeindegebiet sehr viele staatliche (übertragener Wirkungskreis) und örtliche Aufgaben (eigener Wirkungskreis) zu erfüllen. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, war in vielen Fällen der Erlass einer Satzung oder Verordnung erforderlich. Das "Ortsrecht" der Stadt Nabburg umfasst alle diese Rechtsvorschriften.

Die Satzungen und Verordnungen der Stadt Nabburg bilden also deren Ortsrecht und sind damit wesentliche rechtliche Grundlagen des kommunalen Handelns.

Hintergründe

Der Erlass von Satzungen und Verordnungen, die sowohl den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechen als auch den Anforderungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung genügen, ist eine der wichtigsten und anspruchsvollsten Aufgaben für Stadtrat und Stadtverwaltung. Erfüllt das Ortsrecht diese Voraussetzungen, wird es zum idealen Handwerkszeug gemeindlicher Verwaltung, erspart Ärger in Vollzug sowie rechtliche Auseinandersetzungen.

Die Rubrik "Ortsrecht" wurde unterteilt in die einzelnen Aufgabengebiete, zu denen Satzungen und Verordnungen erlassen wurden. Neben den Rechtsvorschriften werden in den einzelnen Aufgabengebieten auch die dazugehörigen weitergehenden Informationen, Vordrucke und Formulare - sofern vorhanden - veröffentlicht.

Die Veröffentlichung der Satzungen und Verordnungen auf diesen Internetseiten stellt keine amtliche Bekanntmachung dar, sondern dient ausschließlich zu Ihrer Information.

Eine Satzung oder Verordnung der Stadt Nabburg muss, um Rechtskraft zu erlangen, u. a. ortsüblich bekanntgemacht werden. Diese Art der Bekanntmachung ist in § 34 der Geschäftsordnung der Stadt Nabburg geregelt. Danach gilt:

Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Aushang an der Amtstafel bekannt gegeben wird. Der Aushang wird an der Amtstafel erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an der Amtstafel angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich festgehalten, wann der Aushang angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art bekanntgemacht (z. B. im Amtsblatt des Landkreises oder einem sonstigen regelmäßig erscheinenden Druckwerk), so wird hierauf durch Anschlag an der Amtstafel hingewiesen.

Die Stadt Nabburg unterhält zwei freistehende Amtstafeln vor dem Haupteingang des "Alten Rathauses", Oberer Markt 16, 92507 Nabburg.

In der Regel wird der Satzung oder Verordnung ein Bekanntmachungsvermerk beigefügt, in welchem die Art, die Dauer und der Ort der Niederlegung einer Satzung oder Verordnung festgehalten wird. Dieser Bekanntmachungsvermerk ist Bestandteil der Rechtsvorschrift.



Friedhofs- und Bestattungswesen

Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Nabburg (Friedhofs- und Bestattungssatzung) vom 29.07.1993


Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Nabburg (Friedhofs- und Bestattungssatzung) vom 02.04.2001


Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Nabburg (Friedhofs- und Bestattungssatzung) vom 26.05.2003


Satzung der Stadt Nabburg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 29.07.1993


Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nabburg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 02.04.2001


Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nabburg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 15.11.2001


Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 13.12.2005


Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.07.2011


Satzung über die Benutzung der städtischen Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Stadt Nabburg (Friedhofssatzung) vom 10.05.2019


Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu den Friedhöfen erhalten Sie hier.