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Überschwemmungsgebiete in Nabburg

Naab (Gewässer 1. Ordnung)

Das Landratsamt Schwandorf hat in seinem Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 14 vom 05.08.2011 die "Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Weiden ermittelten Überschwemmungsgebiets an der Naab (Gewässer 1. Ordnung) in der Stadt Nabburg, der Gemeinde Stulln und der Gemeinde Schwarzach b. Nabburg (alle Landkreis Schwandorf)" veröffentlicht. In dieser Bekanntmachung wird auf folgendes hingewiesen:

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes − BayWG).

Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser − HQ100). Ein 100-jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.

Für die Naab im Landkreis Schwandorf (Fluss-km 66,420 – 79,220) wurde das Überschwemmungsgebiet berechnet und in den anliegenden Übersichtsplänen dargestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Ermittlung und Dokumentation einer von Natur aus bestehenden Gefährdungslage und nicht um eine durchgeführte oder veränderbare Planung handelt.

Die bei einem Bemessungshochwasser überschwemmten Flächen können Sie im Geoportal des Landkreises Schwandorf einsehen: (Schutzgebiete).

Die Bekanntmachung zur Festsetzung der Schutzgebiete finden Sie im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf Nr. 14 vom 05.08.2011.