Ehrenbürger der Stadt Nabburg bis 1945
Auf Antrag des 1. Bürgermeisters Armin Schärtl hat der Nabburger Stadtrat in seiner letzten Sitzung H.H. Bischof Dr. Fritz Lobinger gemäß Artikel 16 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) einstimmig das Ehrenbürgerrecht verliehen.
In seiner Begründung führt er an, dass Bischof Lobinger seit vielen Jahrzehnten in seiner Diözese in Südafrika und auch innerhalb des Bistums Regensburg einen großen Beitrag zum positiven Erscheinungsbild der Stadt Nabburg geleistet hat. Außerdem hat er all die Jahre hinweg nie den persönlichen Kontakt zu seiner Heimatstadt abreißen lassen. Als Seelsorger und Theologe hat er sich weltweit großes Ansehen erworben.
Anlässlich seines Besuch zum 60-jährigen Priesterjubiläum wird ihm die Stadt in einem Festakt die Ehrenbürgerurkunde überreichen.
Bischof Lobinger ist dann neben Herrn Ernst Hanauer der zweite Nabburger Ehrenbürger.
(as)
Ehrenbürger der Stadt Nabburg
Hintergrund:
Die Gemeinden können Persönlichkeiten die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben zu Ehrenbürgern ernennen. Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich in der Gemeindeordnung.