Breitbandausbau in Nabburg
Die Stadt Nabburg bemüht sich seit dem Jahr 2009 die Erschließung mit schnellem Internet in Nabburg voranzutreiben. Die Breitbanderschließung durch die Kommune stellt keine Pflichtaufgabe der Gemeinde dar, obgleich der Stadt Nabburg bewußt ist, dass eine ausreichende Erschließung sowohl für Industrie- und Gewerbe, als auch für die Mitbürger eine sehr wichtiger Standortvorteil bringt. Die Förderrichtlinien sehen vor, dass einem Netzbetreiber die für den Betrieb eines Netzes in unwirtschaftlichen Gebieten entstehende Wirtschaftlichkeitslücke ausgeglichen wird. Daher erwirbt die Kommune keinerlei Eigentum am gebauten Netz.
Für den Betrieb ist dann der Netzbetreiber verantwortlich.
Alle Förderprogramme wurden bisher ausgeschöpft und auch mit zusätzlichen Mitteln wird versucht alle Ortsteile mit schnellem Internet zu versorgen. Das Kerngebiet von Nabburg wurde von den Netzbetreibern sowohl mit Kabel als auch mit VDSL versorgt. Die weiter vom Kerngebiet entfernten Ortsteile wurden mit Glasfaser (FTTH) oder mit VDSL ausgebaut. Die Stadt Nabburg ist bemüht, Neubaugebiete mit Glasfaser auszubauen.
Aktuell beteiligt sich die Stadt Nabburg am Förderprogramm des Bundes, welches über eine Kooperation mit dem Landkreis Schwandorf abgewickelt wird.
Abgewickelte Programme in Nabburg:
2009 - 2012 Förderrichtlinie 1, Ausbau der Ortsteile Perschen, Neusath, Diendorf
2014 - 2018 Förderrichtlinie 2, Ausbau aller Ortsteile östlich und westlich der Stadt mit Glasfaseranschlüssen
seit 2017 Beteiligung an der Kooperation mit dem Landkreis Schwandorf für Einzelanschlüsse und zusätzlichen Ortsteilen (z.B. Wölsenberg), Glasfaser für Schulen etc.
Mit Schreiben vom 13.10.2015 wurde von der Regierung der Oberpalz der Förderbescheid für den Breitbandausbau in der Stadt Nabburg erlassen. Am 13.10.2015 wurde dieser Zuwendungsbescheid an den Bürgermeister Armin Schärtl von Finanzminister Dr. Markus Söder in Nürnberg im Rahmen einer Feierstunde überreicht.
Die Stadt Nabburg veröffentlicht für das vom Freistaat Bayern geförderte Erschließungsgebiet den Fördersteckbrief mit den Daten zur geplanten Infrastruktur und den damit einhergehenden Daten zur Breitbandversorgung. Der Fördersteckbrief und das beinhaltete Versorgungsgebiet können hier eingesehen werden:
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Stadt Nabburg entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).
Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Bestätigung Kooperationsvertrag
Die Stadt Nabburg hat in der Sitzung vom 07.07.2015 eine vorläufige Auswahlentscheidung für die Erschließung mit Breitbandinternet getroffen.
Bekanntmachung der Stadt Nabburg zur vorläufigen Auswahlentscheidung
Achtung: Verlängerung der Abgabefrist:
Die Stadt Nabburg verlängert die Angebotsabgabefrist nach Nr. 7 der u.a. Bekanntmachung bis zum 15.06.2015, 10.00 Uhr!
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) - Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR.
Bekanntmachung Auswahlverfahren Nabburg
Erschließungsgebiet nach dem Markerkundungsverfahren
Die Stadt Nabburg hat vom 14.10.2014 bis 14.11.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Es wurde ermittelt, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten dieser führt. Das Ergebnis wird wie folgt hiermit veröffentlicht:
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
Erschließungsgebiet nach dem Markterkundungsverfahren
Der Stadtrat Nabburg hat in der Sitzung vom 02.09.2014 beschlossen am Breitbandförderverfahren des Freistaates Bayern teilzunehmen und ein vorläufiges Erschließungsgebiet (siehe Anlage) für die Stadt Nabburg festgelegt. Hierzu wurde das in der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnezten im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) geforderte Verfahren eröffnet. Anhand der beiliegenden Dokumente eröffnet die Stadt Nabburg das Markterkundungsverfahren, welches bis zum 14.11.2014 andauert.
Markterkundung Erschließungsgebiet Nabburg
Markterkundung Nabburg