Um den Anwohner-Parkausweis erhalten zu können, muss der Antragsteller mit Haupt- oder Nebenwohnsitz für den Bereich der Nabburger Altstadt gemeldet sein.
Konkret gehören dazu folgende Straßenzüge:
An der Kirchmauer, Badgasse, Bayergasse, Hüllgasse, Oberer Markt, Obertor, Sackwebergasse, Schmiedgasse, Spitalgasse, Rosengässchen und Unterer Markt.
Pro Antragsteller kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
Der Ausweis liefert keinen Rechtsanspruch, tatsächlich in der Umgebung der Wohnung einen Parkplatz vorzufinden und diesen nutzen zu können.

