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Fälligkeit der zweiten Rate des Beitrags zur Verbesserung/Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Stadt Nabburg

Die zweite Rate des Beitrags zur Verbesserung/Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Stadt Nabburg wird am 13.10.2026 zur Zahlung fällig. Der entsprechende Beitragsbescheid wurde bereits im Jahr 2025 zugestellt.

Wir möchten Sie freundlich daran erinnern, den fälligen Betrag rechtzeitig bis zum 13.10.2026 zu überweisen, damit keine zusätzlichen Kosten oder Mahngebühren entstehen.

Wichtig: Auch wenn Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat bei uns eingereicht haben, wird dieser Beitrag nicht automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Bitte veranlassen Sie die Überweisung daher selbstständig.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und die fristgerechte Zahlung.

Verwaltungsgemeinschaft Nabburg